
Planungs- und Gestaltungsanforderungen und Normen
1. Standortwahl, Gestaltung und Bau des Labors müssen den Vorschriften und Anforderungen der nationalen und lokalen Umweltschutz- und Baubehörden entsprechen.
2. Der Brandschutz und die Sicherheitsdurchgänge des Laboratoriums sollen den nationalen Brandschutzvorschriften und -anforderungen entsprechen, wobei gleichzeitig die besonderen Anforderungen der biologischen Sicherheit zu berücksichtigen sind; ggf. ist vorab die Beratung der Feuerwehr zu konsultieren.
3. Die Sicherheit des Laboratoriums muss den Sicherheitsmanagementvorschriften und Anforderungen der zuständigen nationalen Abteilungen für diese Einrichtungen entsprechen.
4. Die Baumaterialien und die Ausrüstung des Labors müssen den Vorschriften und Anforderungen der zuständigen nationalen Abteilungen für die Herstellung, den Verkauf und die Verwendung solcher Produkte entsprechen.
5. Die Gestaltung des Labors sollte sicherstellen, dass das Schutzniveau vor biologischen, chemischen, Strahlungs- und physikalischen Gefahren nach der Bewertung auf ein akzeptables Niveau kontrolliert wird, eine sichere Arbeitsumgebung für den zugehörigen Bürobereich und angrenzende öffentliche Räume bieten und Gefahren vorbeugen Umgebung.
6. Die Flure und Durchgänge des Labors dürfen den Durchgang von Personen und Gegenständen nicht behindern.
7. Fluchtwege für Notfälle sollten gestaltet und Notausgänge deutlich gekennzeichnet sein.
8. Installieren Sie nach Bedarf Türschlösser an der Tür des Zimmers, und das Türschloss sollte sich im Inneren leicht und schnell öffnen lassen.
9. Bei Bedarf (zB beim sachgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen) sollten am Eingang des Raumes Warnhinweise und Zugangsbeschränkungen angebracht werden.
10. Die Risiken von Missbrauch, Diebstahl und unsachgemäßer Verwendung von biologischem Material, Proben, Arzneimitteln, Chemikalien und vertraulichen Informationen sollten bewertet und entsprechende physische Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
11. Es sollte eine spezielle Konstruktion geben, um die Sicherheit von Lagerung, Transfer, Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Gefahrstoffen zu gewährleisten.
12. Die Umgebungsparameter in Innenräumen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Beleuchtungsstärke, Lärm und Sauberkeit im Labor sollten den einschlägigen arbeits- und hygienischen Anforderungen entsprechen.
13. Die Laborgestaltung sollte auch die Anforderungen der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und des Komforts berücksichtigen und sollte den Anforderungen der Arbeitshygiene und Ergonomie entsprechen.
与此原文有关的更多信息要查看其他翻译信息,您必须输入相应原文