I. Allgemeine Bestimmungen
1. Der Bau eines wissenschaftlichen Labors besteht aus Versuchsräumen, Nebenräumen und öffentlichen Einrichtungen. Das Design sollte alle Arten von Häusern vernünftig anordnen, so dass die funktionale Aufteilung klar ist, der Kontakt bequem ist und es keine Interferenzen gibt.
2. Das allgemeine Labor, das Speziallabor und das Forschungsstudio sollten das Standard-Kombinationsdesign verwenden. Die Strukturauswahl und Lastbestimmung sollte das Gebäude anpassungsfähig machen.
3 das Fenster
(1) Richten Sie die wissenschaftliche Experimentierkonstruktion für Heizung und Klimaanlage ein und reduzieren Sie den äußeren Fensterbereich unter der Voraussetzung, dass die Beleuchtungsanforderungen erfüllt werden. Das Außenfenster des Labors mit Klimaanlage sollte eine gute Luftdichtheit und Wärmeisolierung aufweisen, und es ist besser, den Flügel ohne 1/3 der Fensterfläche zu öffnen.
(2) Die Außenfenster des Erdgeschosses, des Untergeschosses und des Untergeschosses sind vor Insekten und Nagetieren zu schützen.
4, die Tür
(1) Die Breite der Türöffnung eines Labors, das aus 1/2 Standardeinheiten besteht, muss mindestens 1 m und die Höhe mindestens 2,10 m betragen. Die Breite der Türöffnung eines Labors, das aus einer oder mehreren Standardeinheiten besteht, darf 1,20 m nicht unterschreiten und die Höhe 2,10 m nicht unterschreiten.
(2) Die Türöffnungsgröße von Räumen mit besonderen Anforderungen wird von Fall zu Fall festgelegt.
(3) Das Türblatt des Labors muss mit einem Beobachtungsfenster versehen sein.
(4) Außentüren sollten Maßnahmen ergreifen, um Insekten und Nagetiere zu verhindern.
5, Gehweg
Wenn auf dem Boden des Laufstegs ein Höhenunterschied besteht, wenn der Höhenunterschied weniger als zwei Stufen beträgt, dürfen keine Stufen eingestellt werden, und die Steigung muss eingestellt werden, und die Steigung darf nicht größer als 1: 8 sein.
6 die Treppe
(1) Treppenentwürfe müssen den geltenden nationalen Brandschutzbestimmungen für Bauformen entsprechen.
(2) Treppen, die häufig von wissenschaftlichen Forschern verwendet werden, müssen eine Stufenbreite von mindestens 0,28 m und eine Höhe von höchstens 0,17 m haben.
(3) Für den Bau von wissenschaftlichen Experimenten mit vier oder mehr Stockwerken sollten Aufzüge bereitgestellt werden.
7, die Toilette
(1) Der Abstand vom entferntesten Arbeitspunkt der Toilette sollte 50 m nicht überschreiten.
(2) Die Toilette sollte einen Vorraum haben und mit einem Waschbecken und einer Spiegelbox ausgestattet sein.
(3) Pro 30 Personen gibt es eine Toilette in der Herrentoilette. Für jeweils 25 Personen wird ein Urinal gesetzt (der Uriniertrog entspricht einem Urinal alle 0,60 m Länge), und die Toiletten und Urinale sollten nicht weniger als zwei sein. Es gibt eine Toilette für jeweils 15 Personen in der Frauentoilette, und es sollte nicht weniger als zwei sein.
8. Der Sanitärraum sollte in der wissenschaftlichen Versuchsanlage eingerichtet werden, die unabhängig eingerichtet oder mit der Toilette kombiniert werden kann. Es sollte ein Mop-Pool und Mop-Aufhängevorrichtungen und Bodenabläufe vorhanden sein.
9, Ankleideraum
(1) Es ist ratsam, einen Umkleideraum für den Aufbau wissenschaftlicher Experimente einzurichten. Die Nutzungsfläche sollte pro Person nicht unter 0,60 m2 liegen, ein Schließfach und ein Schuhwechsler sollten vorhanden sein.
(2) Der Ankleideraum kann zentral, dezentral oder in einer Kombination der beiden angeordnet werden.
10, Beleuchtung
(1) Das allgemeine Labor und das Forschungsstudio sollten Tageslicht haben, und das Fensterflächenverhältnis des Raums sollte 1: 6 nicht unterschreiten.
(2) Das Flächenverhältnis des Lesesaalfensters mit Tageslicht darf nicht kleiner als 1: 5 sein.
11 Schalldämmung
(1) Der Geräuschpegel im allgemeinen Labor und im akademischen Aktivitätsraum sollte 55 dB (A-Geräuschpegel) nicht überschreiten. Der Geräuschpegel im Forschungsstudio und im Lesesaal sollte 50 dB (A) nicht überschreiten.
(2) Versorgungsunternehmen wie öffentliche Einrichtungen, die Lärm erzeugen, sollten nicht in der Nähe von Laboratorien, Forschungsstudios, akademischen Aktivitätsräumen und Lesesälen liegen. Ansonsten sollten Schallschutz- und Schallminderungsmaßnahmen getroffen werden.
Zweitens 12 Schwingungsisolation
(1) Versorgungsunternehmen wie öffentliche Einrichtungen, die Vibrationen erzeugen, sollten nicht in der Nähe von Laboratorien, Forschungsstudios, akademischen Aktivitätsräumen und Lesesälen liegen und sich im Erdgeschoss oder unterirdischen Raum befinden. Vibrationsisolierungsmaßnahmen sollten für das Gerätefundament getroffen werden.
(2) Klimageräteräume, Abluftventilatorräume usw., die sich auf dem Boden oder im obersten Stockwerk befinden, und das Gerätefundament sollten Vibrationsisolierungsmaßnahmen unterzogen werden.
13, Netto-Innenhöhe
(1) Netto-Innenhöhe eines allgemeinen Labor- und Forschungsstudios: Wenn keine Klimaanlage eingestellt ist, sollte sie nicht niedriger als 2,80 m sein. Bei der Einstellung der Klimaanlage sollte sie nicht niedriger als 2,40 m sein.
(2) Die Innennettohöhe des Speziallabors ist entsprechend den Anforderungen an Größe, Einbau und Wartung der Versuchsausrüstung zu bestimmen.
(3) Die Nettohöhe des Gangs sollte nicht unter 2,20 m liegen.
14, Innendekoration
(1) Der Boden des Versuchsraums, der Laufsteg und die Treppenoberfläche müssen fest, verschleißfest, wasserdicht, rutschfest, staubfrei und staubfrei sein. Die Wand muss glatt, blendfrei, feuchtigkeitsfest, staubfrei und staubfrei sein. Sollte glatt sein, keine Blendung, kein Staub, kein Staub.
(2) Der Laborboden, der starke Säure und Lauge verwendet, sollte gegen Säure und Lauge resistent sein. Der Boden des Labors mit mehr Wasser sollte Bodenabfluss sein.
(3) Laboratorien, die regelmäßige Reinigungs-, Desinfektions- oder Staubschutzanforderungen erfordern, sollten am Boden, an der Wand und an der Decke eine wasserdichte Oberfläche haben. Zwischen Wand und Wand, zwischen Wand und Boden, zwischen Wand und Decke sollte eine halbrunde Form mit einem Radius von mindestens 0,05 m hergestellt werden. In Innenräumen sollten herausragende Konstruktionselemente und freiliegende Rohre reduziert werden.
(4) Das allgemeine Labor sollte nicht mit einer Decke ausgestattet sein.
(5) Für den Raum, in dem die Decke erforderlich ist und keine strenge Abdichtungsanforderung besteht, sollte die Decke mit beweglichen Platten verwendet werden.
Zweitens das allgemeine Labor
1. Die allgemeine Standardkombination für Laboreinheiten sollte den Verwendungsanforderungen entsprechen und eng mit der Anordnung des Abzugs, des Prüfstands und der Versuchsausrüstung, der Strukturauswahl und der räumlichen Anordnung der Rohrleitung verbunden sein.
2. Die Öffnung der Standard-Laboreinheit sollte durch die Breite, Anordnung und den Abstand des Prüfstandes bestimmt werden. Die auf dem Prüfstand parallel angeordnete Standardeinheit sollte 6,60 m nicht unterschreiten.
3. Die Tiefe der Standardlaboreinheit sollte anhand der Länge des Prüfstands, der Abzugshaube und der Ausrüstung der Versuchsausrüstung festgelegt werden und sollte nicht weniger als 6,60 m betragen. Wenn keine Abzugshaube vorhanden ist, sollte sie nicht weniger als 5,70 m betragen.
4. In Laboratorien für allgemeine Zwecke, die aus 1/2 Standardeinheiten bestehen, sollte der Abstand zwischen den an den Seitenwänden angebrachten Seitenversuchsständen nicht weniger als 1,60 m betragen. Wenn die Seitenwand durch einen Abzug oder Laborgeräte ersetzt wird, sollte der Abstand zwischen ihr und der anderen Seite des Prüfstands nicht weniger als 1,50 m betragen.
5. In einem allgemeinen Labor, das aus einer Standardeinheit besteht, muss der Abstand zwischen den an den Seitenwänden angeordneten seitlichen Experimentierbänken und dem in der Mitte des Raums angeordneten zentralen Prüfstand der Insel oder Halbinsel mindestens 1,60 m betragen. Wenn der Lüftungsschrank oder die Laborgeräte durch die Seitenwand oder die Mitte des Raums ersetzt werden, sollte der freie Abstand zwischen dem Lüftungsschrank und den Versuchsgeräten nicht weniger als 1,50 m betragen. Der Abstand zwischen dem Ende der Inselbank und der Außenwand sollte 6,60 m nicht unterschreiten.
6. Wenn sich die Seitenwand oder die Seitenwände in der Nähe der Außenwand befinden und die Tür zu anderen Räumen öffnen, sollte der entsprechende Abstand um 0,10 m erhöht werden.
7. Universallabor mit mehr als einer Standardeinheit. Wenn zwei oder mehr Inselprüfstände hintereinander angeordnet sind, sollte der Abstand zwischen dem Ende und der Außenwand nicht weniger als 1 m betragen.
8. Die zentrale Versuchsplattform der Insel oder Halbinsel sollte nicht parallel zum Außenfenster angeordnet sein. Wenn es parallel zum Außenfenster angeordnet werden muss, sollte der Abstand zwischen ihm und der Außenwand mindestens 1,30 m betragen.
9. Es ist nicht ratsam, die Experimentierbank an der Seitenwand mit dem Fenster zu platzieren. Es sollte nicht an der Seite des Fensters platziert werden, um die seitliche Experimentierbank zu platzieren, die die Versorgung mit öffentlichen Einrichtungen erfordert.
10. Der Abstand zwischen dem Ende der seitlichen Experimentierbank und der an der Seitenwand angeordneten Laufstegwand sollte nicht weniger als 1,20 m betragen. Der Abstand zwischen dem Ende des zentralen Prüfstands und der Laufstegwand muss mindestens 1,20 m betragen. Wenn das Labor die Tür in den Raum stellt, die sich in den Raum zurückzieht, sollte der Abstand zwischen dem Ende des Prüfstands und der Wand, die sich in die Tür zurückzieht, mindestens 1,20 m betragen.
11. Wenn die Arbeitsfläche des Abzugs gegenüber dem Ende des Prüfstands liegt, sollte der Abstand zwischen ihnen mindestens 1,20 m betragen.
12. Das allgemeine Labor sollte aus einer oder mehreren Standardeinheiten bestehen.
13. Das allgemeine Labor sollte sich auf die Außenwand des Gebäudes konzentrieren. Im Norden sollte ein allgemeines Labor für die Einstellung der Klimaanlage eingerichtet werden.
Drittens das Speziallabor
1. Für spezielle Laboratorien, die aus Standardeinheiten bestehen, sind die Öffnung und die Tiefe des Labors entsprechend den Anforderungen der Abmessungen der Laborausrüstung, der Installation und der Wartung festzulegen.
2. Für das Speziallabor mit Anforderungen an die Temperatur- und Feuchtigkeitsregelung sollten die entsprechenden technischen Maßnahmen für die Konstruktionsplanung getroffen werden.
3. Biologischer Kulturraum
4. Der biologische Kulturraum besteht aus der Vorderkammer, dem Vorbereitungsraum, dem biologischen Kulturraum, der Instrumentendesinfektion und dem Reinigungsraum. Die Nutzungsfläche des vorderen Raums sollte nicht weniger als 8 m² betragen. Der vordere Raum sollte mit einem Kleiderschrank und einem Schuhwechsler ausgestattet sein, der die Familien- und Arbeitskleidung voneinander trennt.
5. Ein biologischer Kulturbereich, der aus mehreren biologischen Kulturräumen besteht, oder ein zentraler Verbandwechsel-Schuhschrank am Eingang.
6. Der biologische Kulturraum sollte eine Kreuzinfektion des menschlichen Flusses verhindern. Es sollte sich am Ende des Gebäudes befinden und es ist nicht angebracht, ein externes Fenster zu öffnen. Wenn es ein äußeres Fenster gibt, sollte es ein doppelt geschichtetes Fenster und eine Verdunkelungsklappe sein.
7. Zwischen dem biologischen Kulturraum oder dem biologischen Kulturbereich und dem abiotischen Kulturbereich sollte eine feste Mauer errichtet werden. Die Funktionsräume des biologischen Kulturraums sollten durch eine versiegelte Glastrennwand getrennt sein. Das Skelett der Glastrennwand sollte aus Materialien bestehen, die sich nicht leicht verformen und waschbar machen.
8. Die Tür des biologischen Kulturraums und die Glastrennwand jedes Funktionsraums sollten Schiebetüren enthalten.
9. Der biologische Kulturraum sollte eine Position haben, in der der Sterilisator eingestellt ist.
10, balance zimmer
(1) Die Ausgleichskammer sollte mit einer Vorderkammer mit einer Fläche von mindestens 6 m2 ausgestattet sein und kann auch als Ankleide- und Umkleideraum verwendet werden. Der Ausgleichsraum sollte nach Norden ausgerichtet sein, und das äußere Fenster sollte mit geschlossenen Fenstern und Vorhängen doppellagig sein.
(2) Das Gleichgewicht zwischen der Ausgleichskammer und der vorderen Kammer muss durch eine versiegelte Glastrennwand getrennt sein und Schiebetüren sind zu verwenden.
(3) Die Plattformplattform und der Podest der Plattform sind schwingungsisoliert zu behandeln. Wenn die Plattform entlang der Wand angeordnet ist, sollte sie von der Wand getrennt werden. Die Arbeitsplatte sollte flach, glatt und steif genug sein. Es sollte keine Holzwerkbank verwendet werden. Die Plattformbasis am Boden sollte in einem starren Bereich wie Wand und Balken liegen.
(4) Zusätzlich zu den Anforderungen der oben genannten Ausgleichskammer sollte die Hochpräzisions-Ausgleichskammer in Richtung Norden des Erdgeschosses des Versuchsgebäudes angeordnet sein. Die Plattformbasis sollte mit einer separaten Basis versehen werden (nicht über dem Kellergeschoss). Das äußere Fenster sollte doppelt abgedichtet sein.
(5) Die zulässige Schwingungsgrenze der unabhängigen Basis der Hochpräzisionsausgleichskammer ist nach den Angaben der Fertigungsabteilung zu wählen. Wenn keine Daten vorhanden sind, müssen diese der aktuellen Schwingungsberechnung und der Trennung der tragenden Struktur des Gebäudes unter der dynamischen Belastung der Maschine entsprechen. Vorschriften für Vibrationsentwurfsvorschriften.
11, Elektronenmikroskopieraum
(1) Die Elektronenmikroskopkammer ist entsprechend der zulässigen Vibrationsgeschwindigkeit und den antimagnetischen Anforderungen der verwendeten Ausrüstung von der Vibrationsquelle und der Magnetfeld-Interferenzquelle entfernt anzuordnen und auf der unteren Gebäudeschicht anzuordnen.
(2) Der Elektronenmikroskopraum besteht aus einem Elektronenmikroskop, einem Übergangsraum, einem Vorbereitungsraum, einem Schnitt, einem Film und einem dunklen Raum. Der Übergangsbereich sollte nicht weniger als 6 m² betragen und es sollte ein Schließfach und einen Schuhwechsler geben.
(3) Es ist nicht ratsam, ein externes Fenster zwischen den Elektronenmikroskopen zu haben.
(4) Die lichte Innenhöhe zwischen den Elektronenmikroskopen muss entsprechend der Gerätehöhe und den Wartungsanforderungen festgelegt werden.
(5) Die elektromagnetische Spiegelbasis sollte Schwingungsisolationsmaßnahmen ergreifen. Vibrationsisolationsgeräte und Innenklimageräte, die in Verbindung mit dem Elektronenmikroskop verwendet werden, müssen mit Vibrationsisolationsgeräten ausgestattet sein.
(6) Die Luft zwischen dem Elektronenmikroskop, dem Schnitt und dem Beschichtungsfilm sollte gefiltert werden. Ein- und Ausgänge des Personals müssen Schließfächer und Schuhschließfächer haben.
12, Spektrometeranalyseraum
(1) Die Spektrometer-Analysekammer sollte von der Vibrationsquelle entfernt angeordnet werden und sich am Boden des Gebäudes befinden. Wenn es notwendig ist, auf dem Boden aufgestellt zu werden, sollten geeignete Maßnahmen zur Schwingungsisolierung getroffen werden.
(2) Der Spektrometeranalyseraum besteht aus Spektrometer, Übergangsraum, Probenvorbereitungsraum, chemischem Behandlungsraum, Dunkelkammer, Datenverarbeitungsraum und Arbeitsraum. Der Übergangsbereich sollte nicht weniger als 6 m² betragen und es sollte ein Schließfach und einen Schuhwechsler geben.
(3) Die Abzugshaube sollte gemäß den Anforderungen der Verwendung eingestellt werden. Im Bereich der Lichtquelle sollte eine Lufthaube vorgesehen werden.
(4) Es ist nicht ratsam, ein Wasserbecken im Spektrometer zu haben.
13. Radioisotop-Labor
(1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für die Konstruktion von offenen radioaktiven Arbeitseinheiten der Klasse III für wissenschaftliche Forschung sowie von offenen Radioisotoplabors der Klasse B und C sowie von versiegelten radioaktiven Strahlenquellenlaboren, die zum zweiten Typ von radiologischen medizinischen Geräten gehören .
(2) Offenes Radioisotop-Labor
1 Radioaktive Arbeitseinheiten vom Typ Open werden in drei Kategorien eingeteilt, entsprechend der jährlichen Verwendung der verwendeten Radionuklide, dh der ersten, zweiten und dritten Kategorie. Der äquivalente Jahresverbrauch verschiedener Arten von Arbeitseinheiten muss den aktuellen "Grundnormen für den Strahlenschutz" entsprechen.
2 Offene Radioisotop-Laboratorien (oder Arbeitsplätze) werden in drei Klassen eingeteilt, entsprechend der maximalen äquivalenten Enthalpie der eingesetzten Radionuklide, dh der Klassen A, B und C. Die maximale äquivalente Betriebsleistung des Labors (oder des Arbeitsplatzes) auf allen Ebenen muss festgelegt sein den geltenden Strahlenschutzbestimmungen entsprechen.
3 Offene Strahlungsarbeitseinheiten sind entsprechend ihrer Kategorie mit einem Schutzüberwachungsbereich zu kennzeichnen. Der Geltungsbereich des Schutzüberwachungsbereichs muss den aktuellen "Grundnormen für den Strahlenschutz" entsprechen.
4 Der dritte Typ von offenen Strahlenarbeitseinheiten und die zur zweiten Kategorie gehörenden strahlenärztlichen Einheiten können sich in städtischen Gebieten befinden.
5 Offene Strahlenarbeitsgeräte der Klasse III und Radioisotoplaboratorien der Klasse B und C (oder Arbeitsplätze), die zum zweiten Typ radiologisch-medizinischer Einheiten gehören, dürfen sich in allgemeinen Gebäuden befinden, sollten sich jedoch auf derselben Etage oder an einem Ende befinden Nichtstrahlende Arbeitsplätze sind getrennt.
6 Wenn das Radioisotop-Labor (oder der Arbeitsplatz) eingerichtet ist, sollte es je nach Verschmutzungssituation in mehrere Bereiche unterteilt werden: Das Radioisotop-Labor der Klasse B (oder der Arbeitsplatz) kann in drei Bereiche unterteilt werden, nämlich weiße Bereiche, grüne Bereiche und rote Bereiche . Das Radioisotoplabor der Klasse C (oder der Arbeitsplatz) kann in zwei Zonen unterteilt werden, nämlich in die weiße und die grüne Zone. Wenn der maximale äquivalente Betrieb unter dem vom Labor der Klasse C (oder am Arbeitsplatz) festgelegten unteren Grenzwert liegt, darf er nicht aufgeteilt werden. Die Normen für die weiße Zone, die grüne Zone und die rote Zone müssen der aktuellen „Entwurfsspezifikation für den Strahlenschutz von offenen radioaktiven Stoffen“ entsprechen.
7 Die Anordnung der einzelnen Bereiche des Laboratoriums (oder des Arbeitsplatzes) der Klasse B des Radioisotops muss nach den blush-Bereichen des grünen Bereichs des Bai-Viertels angeordnet werden. Radioisotop-Laboratorien der Klasse C (oder Arbeitsplätze) sollten im grünen Bereich der Weißen Zone angeordnet werden. Zwischen dem weißen Bereich und dem grünen Bereich des Labors der Klasse B (oder des Arbeitsplatzes) sollte ein sanitärer Eingang vorhanden sein. In den sanitären Ein- und Ausgängen sowie in den Geräten zur Überwachung der Oberflächenverschmutzung sind Kleiderschränke für den Haushalt, spezielle Kleiderschränke und Duschen für die Arbeit zu finden. Zwischen dem weißen und dem grünen Bereich des Labors der Klasse C (oder des Arbeitsplatzes) sollten Übergangsräume für Schuhwechsel, Ankleiden, Händewaschen und Überwachung der Oberflächenkontamination vorhanden sein. Der Übergangsbereich sollte 6 m2 nicht unterschreiten. Die Größe der Gesundheitsein- und -ausgänge sollte anhand der Gesamtzahl der Personen bestimmt werden, die den grünen Bereich betreten. Die Dusche wird je nach maximaler Schülerzahl für 5 bis 8 Personen eingestellt.
8 Die Anordnung des Radioisotop-Labors, der weiße Bereich und der weiße Bereich, der grüne Bereich und der grüne Bereich sollten relativ konzentriert sein, um eine Durchdringung zu vermeiden. Die Anordnung des Radioisotop-Labors ist grundsätzlich in der Reihenfolge niedriger, mittlerer und hoher Radioaktivität angeordnet.
9 Im grünen Bereich des Radioisotop-Labors müssen radioaktive feste Abfälle zwischengelagert werden. Der Innendekorationsstandard im temporären Lagerraum sollte nicht niedriger sein als der des Radioisotop-Labors.
Die Innendekoration von 10 Radioisotop-Laboratorien (oder Arbeitsplätzen) sollte einfach sein und sollte die Ansammlung von Staub und die Ansammlung radioaktiver Stoffe verhindern. Alle Arten von Pipelines sollten dunkel beschichtet sein und die Lampen sollten eingebettet sein. Die Ecken des Bodens, der Wand und der Decke sollten zu halben Runden mit einem Radius von nicht weniger als 0,05 m gemacht werden.
• Türen und Fenster in Radioisotop-Laboren (oder Arbeitsplätzen) sollten leicht zu reinigen und zu dekontaminieren sein. Der grüne Bereich sollte mit einem geschlossenen Fenster versehen sein und es sollte kein Öffnungsflügel vorhanden sein.
Die Innendekorationsmaterialien für das Radioisotop-Labor der Klasse B (oder den Arbeitsplatz) sollten eine glatte Oberfläche, eine schlechte Adsorption an radioaktiven Materialien, eine leichte Dekontaminierung und eine gute Säure-, Alkalikorrosions- und Strahlungsbeständigkeit aufweisen. Es wird empfohlen, monolithische Boden- und Sockelleisten aus PVC-Kunststoffspulen zu verwenden. Die Verbindungen sollten durch Hitze geschweißt werden und die Höhe der Sockelleiste sollte nicht niedriger als 0,25 m sein. Wände und Decken sollten gestrichen werden.
• Die Innendekorationsstandards für Radioisotoplabore (oder Arbeitsplätze) der Klasse C können entsprechend reduziert werden. Der vorhandene Terrazzoboden kann verwendet werden, er muss jedoch gewachst und teilweise mit Kunststoff bedeckt sein. Bemalte Wände und ein staubfreies Farbdach können verwendet werden.
Das Prozessdesign, das Lüftungsdesign, das Design der Wasserversorgung und -entwässerung, das Design der Strahlenabschirmung, das Design der Strahlungsüberwachung und die radioaktive Drei-Abfall-Behandlung des offenen Radioisotop-Labors müssen den Anforderungen der aktuellen „Designspezifikation für den Strahlenschutz von offenen radioaktiven Stoffen“ entsprechen Labor".
(3) Labor für Bestrahlung mit radioaktiver Quelle
1 Die Konstruktionsanforderungen für das versiegelte radioaktive Strahlenquellenlabor können gemäß der aktuellen „Konstruktionsspezifikation für den Strahlenschutz der 60Co-Bestrahlungsstation“ umgesetzt werden.
2 versiegeltes Labor für radioaktive Strahlenquellen kann in städtischen Gebieten aufgestellt werden. Bestrahlungsvorrichtungen im Labor müssen mit wirksamen Abschirmungsmaßnahmen versehen sein und so beschaffen sein, dass die Exposition gegenüber der umgebenden Öffentlichkeit die entsprechenden Dosisäquivalenzgrenzen der geltenden Strahlenschutzvorschriften nicht überschreitet.
3 Die Dichtungswand, die Decke und die Tür, die Öffnung des Beobachtungsfensters usw. des Laboratoriums der radioaktiven Strahlenquelle müssen den Schutzanforderungen entsprechen. Das Design des Strahlungssicherheitsschutzes der 60Co-Bestrahlungsstation muss der aktuellen "Entwurfsspezifikation für den Strahlenschutz der 60Co-Bestrahlungsstation" entsprechen.
4 Der Lagerraum der versiegelten radioaktiven Quelle muss den Schutzanforderungen entsprechen, um die Sicherheit der Umgebung zu gewährleisten. Die Speichergrube des Lagerbehälters muss vor dem Eindringen von Grundwasser geschützt und trocken gehalten werden. Der Lagerraum sollte mit Brandschutz-, Diebstahl- und Alarmvorrichtungen ausgestattet sein.
Viertens Forschungsstudio, akademischer Aktivitätsraum, Bibliotheksraum
1. Forschungsstudio
(1) Die Anzahl der Forschungsstudios sollte nach den Erfordernissen der Nutzung festgelegt werden, und die pro Person genutzte Fläche sollte mindestens 6 m² betragen.
(2) Das Forschungsstudio sollte sich in der Nähe des Labors befinden oder mit dem Labor kombiniert werden.
2. Akademischer Aktivitätsraum
(1) Der Nutzungsbereich der Messehalle für den akademischen Austausch wird gemäß den Anforderungen für die Nutzung festgelegt. Das Gelände sollte an öffentliche Verkehrsmittel angeschlossen sein und Platz für Sitzgelegenheiten oder Sofas bieten.
(2) Die Nutzungsfläche eines kleinen akademischen Aktivitätsraums sollte nicht weniger als 40 m² betragen. Die Nutzungsfläche eines mittelgroßen akademischen Aktivitätsraums sollte 60 m2 nicht unterschreiten. Die Fläche, die von jedem der kleinen und mittleren akademischen Aktivitätsräume genutzt wird: Für Konferenztische sollten mindestens 1,80 m2 und für Konferenzräume mindestens 0,80 m2 vorgesehen sein.
(3) Die Größe des akademischen Hörsaals ist nach den Erfordernissen der Nutzung zu bestimmen, und es ist ratsam, ein Podium, eine Schreibtafel, einen Vorhang und einen Platz für die Projektionsausrüstung zu haben. Wenn die Anzahl der Personen im Raum 180 übersteigt, sollte der gestufte Boden gewählt werden, und die Höhe der Stufe sollte gemäß der Anforderung bestimmt werden, die Sichtlinie nicht zu behindern. Ein fester Sitz und eine Aufzeichnungstafel sollten vorhanden sein. Wenn der Sitz mit einer Aufzeichnungsplatte geliefert wird, sollte der Reihenabstand nicht weniger als 0,95 m betragen. Wenn eine eigenständige Aufnahmetabelle eingestellt ist, sollte der Zeilenabstand nicht weniger als 1 m betragen.
3. Bibliothek und Referenzraum
(1) Die Bibliothek sollte aus einem Sammlungsteil, einem Bearbeitungsteil, einem Leseteil, einem Kassierer und einem Katalog bestehen.
(2) Die Bibliothek sollte an einem ruhigen Ort und an einem geeigneten Ort für den Kontakt mit dem Versuchsraum aufgestellt werden.
(3) Der Bibliotheksraum sollte einen offenen Lesesaal nutzen.
5. Öffentliche Einrichtungen und Pipeline-Platz
1, öffentliche Einrichtungen
(1) Zu den Nebengebäuden gehören ein Kühlraum, ein Klimaraum, ein Abluftventilatorraum, eine Wasserversorgung und ein Abwasser- und Wasseraufbereitungsraum, ein Stromverteilungsraum, ein Telekommunikationsraum, ein Gasversorgungsraum usw.
(2) Der Hauswirtschaftsraum sollte in der Nähe des entsprechenden Lastzentrums angeordnet werden.
(3) Wenn die öffentlichen Einrichtungen im Untergeschoss angeordnet sind, sollten Maßnahmen wie Feuchtigkeit, Wasser und Belüftung ergriffen werden.
2, Pfeifenraum
(1) Der Pipeline-Raum ist in drei Typen unterteilt: Pipeline-Wells, Pipeline-Korridore und Pipeline-Technologie-Layer. Die Größe und der Standort sind gemäß den Anforderungen der Konstruktionsnorm für Standardkombinationen, des Designs der Netzsysteme, der Installation und der Wartung festzulegen.
(2) Rohrleitungsschächte sollten verwendet werden, wenn sich nicht viele Rohre im Gebäude befinden. Zentralisierte Pipeline-Bohrungen müssen mit Inspektionstüren versehen sein; Wenn dezentrale Rohrleitungsbohrungen schwierig zu installieren sind und Türen zu reparieren, sind an den Rohrleitungsventilen Inspektions- und Reparaturanschlüsse vorzusehen.
(3) Wenn sich viele Rohre im Gebäude befinden und die Rohrleitungsschächte die Anforderungen nicht erfüllen können, sind der Rohrleitungskorridor oder die technische Ebene der Rohrleitung und die Inspektionstüren vorzusehen.
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